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OLG Hamm, 09.05.1983 - 7 VAs 103/82 |
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- OLG Frankfurt, 20.07.1982 - 3 VAs 34/82
Ablehnung eines Zurückstellungsantrags; Ermessensfehlerhaft; Gerichts des ersten …
Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1983 - 7 VAs 103/82
Für die Entscheidung der Frage, ob die Staatsanwaltschaft bei einer erneuten ablehnenden Entscheidung ggf. die Stellungnahme des Gerichts des ersten Rechtszuges einholen muß (vgl. OLG Frankfurt MDR 1983, 156 ) sieht der Senat bei dem jetzigen Verfahrensstand keine Veranlassung. - OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 VAs 70/82
Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1983 - 7 VAs 103/82
Eine solche Ermessensentscheidung ist gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin berprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (OLG Hamm NStZ 1982, 483 [848]; Senatgbeschluß vom 13.1.1983 - 7 VAs 70/82) und ob die Vollstreckungsbehdörde den Sachverhalt in dem gebotenem Umfang unter Ausschöpfung aller ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (vgl. OLG Hamm Beschluß vom 6. Oktober 1980 - 1 VAs 73/80; OLG Hamm NStZ 1982, 483 [484]; Senatsentscheidung vom 12.10.1981 - 7 VAs 67/81). - OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82
Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1983 - 7 VAs 103/82
Eine solche Ermessensentscheidung ist gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin berprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (OLG Hamm NStZ 1982, 483 [848]; Senatgbeschluß vom 13.1.1983 - 7 VAs 70/82) und ob die Vollstreckungsbehdörde den Sachverhalt in dem gebotenem Umfang unter Ausschöpfung aller ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (vgl. OLG Hamm Beschluß vom 6. Oktober 1980 - 1 VAs 73/80; OLG Hamm NStZ 1982, 483 [484]; Senatsentscheidung vom 12.10.1981 - 7 VAs 67/81). - OLG Hamm, 12.10.1981 - 7 VAs 67/81
Auszug aus OLG Hamm, 09.05.1983 - 7 VAs 103/82
Eine solche Ermessensentscheidung ist gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin berprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (OLG Hamm NStZ 1982, 483 [848]; Senatgbeschluß vom 13.1.1983 - 7 VAs 70/82) und ob die Vollstreckungsbehdörde den Sachverhalt in dem gebotenem Umfang unter Ausschöpfung aller ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (vgl. OLG Hamm Beschluß vom 6. Oktober 1980 - 1 VAs 73/80; OLG Hamm NStZ 1982, 483 [484]; Senatsentscheidung vom 12.10.1981 - 7 VAs 67/81).